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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 218/19 EFG 2020 S. 1569 Nr. 21

Gesetze: AO 1977 § 226; BGB § 387; UVG § 7 Abs 1; UVG § 7 Abs 3 S 2

Aufrechnung des Finanzamts mit auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen

Leitsatz

Eine Aufrechung des Finanzamts mit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn die Aufrechnung im Ergebnis zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder geht (§ 7 Abs. 3 Satz 2 UVG).

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1569 Nr. 21
MAAAH-57584

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30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 19.05.2020 - 8 K 218/19

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