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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 263/18

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs 2; EGV 987/2009; EStG § 70 Abs 2; EGV 883/2004

Kindergeld bei länderübergreifendem Sachverhalt

Leitsatz

  1. Bei der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld ergibt sich bei länderübergreifenden Sachverhalten eine Anspruchskonkurrenz des Anspruchs nach den den europarechtlichen Regelungen der Nr. 883/2004 (VO) und Nr. 987/2009 (DVO) mit dem Rückforderungsanspruch nach den nationalen Vorschriften.

  2. Der Rückzahlungsanspruch der Familienkasse gegenüber dem Empfänger des Kindergeldes nach nationalen Vorschriften und ein Erstattungsanspruch gegenüber dem ausländischen Träger von Familienleistungen (hier Schweden) nach Art. 84 VO, Art. 72 DVO begründen eine Gesamtschuldnerschaft. Die Familienkasse muss daher eine Ermessensentscheidung treffen, welchen Schuldner sie in Anspruch nehmen will.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAH-57579

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 26.05.2020 - 6 K 263/18

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