Geschäftsveräußerung im Ganzen durch Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs
Leitsatz
1. Für die Frage, ob eine GiG vorliegt, ist entscheidend, ob die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher
durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Hierbei ist maßgeblich, ob die Vermögensgegenstände ein hinreichendes
Ganzes bilden, um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen.
2. Der erkennende Senat sieht in der Veräußerung des gesamten Sauenbestands unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dieses
Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines in der Gliederung des Unternehmens
gesondert geführten Betriebs im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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