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IWB Nr. 17 vom Seite 706

Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im ersten Halbjahr 2020

Die kroatische EU-Ratspräsidentschaft und aktuelle Initiativen der EU-Kommission

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nicola van Lück

Kroatien hatte sich ambitionierte Ziele für seine erste EU-Ratspräsidentschaft gesetzt. Im Vordergrund stand jedoch im ersten Halbjahr 2020 die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Unter dem Motto der Ratspräsidentschaft „Ein starkes Europa in einer Welt voller Herausforderungen“ trat Kroatien die Ratspräsidentschaft an und sah sich mit der Pandemie vor eine unvorhergesehene Problematik gestellt. Während das Europäische Semester noch auf ein nachhaltiges Wachstum in 2020 abzielte, wurde dieses Ziel wohl unerreichbar.

Kernaussagen
  • Bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft erwartet die EU eine umfassende Lösung der OECD und ist insofern nicht tätig geworden. Findet sich bis Ende 2020 kein globaler Konsens, sucht die EU nach eigenständigen Lösungen.

  • In der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke nahm der Rat zum erneut Anpassungen vor. Mit Fristverlängerungen zur Einhaltung von Verpflichtungen zu Transparenz und Steuergerechtigkeit trug der Rat der aktuellen Situation Rechnung.

  • Die EU-Kommission hält die deutsche Sanierungsklausel für konform mit den Beihilfebestimmungen. Im Beihilferecht ist zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft ein befristeter Rahmen mit erleichterten Bedingungen für bestimmte Hilfen verabschiedet worden.

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Seiten: 6
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