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FG Münster 27.04.2020 8 K 7/20 Kg, NWB 36/2020 S. 2662

Einkommensteuer | Inländischer Wohnsitz von Kindern bei Schulbesuch im Ausland

Das entschieden, dass Kinder, welche mit der Mutter zwecks Schulbesuchs in der Türkei leben, sich aber für ca. zwei bis drei Monate pro Jahr beim Vater im Inland aufhalten, ihren inländischen Wohnsitz beibehalten.

Anmerkung:

Die Kinder des Klägers lebten zum Zwecke des Schulbesuchs mit der Kindesmutter in der Türkei. Während der Sommerferien in der Türkei hielten sich die Kinder für ca. zwei bis drei Monate bei ihrem Vater im Inland auf. Die Familienkasse hat die Gewährung des Kindergelds mit der Begründung [i]Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 versagt, dass die Kinder nicht im Haushalt des Klägers gelebt hätten. In sog. Schulausbildungsfällen von Kindern genügten nach Meinung der Familienkasse Ferienaufenthalte von drei Monaten pro Jahr nicht, um eine Beibeha...

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