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Arbeitsverhältnis | Anspruch auf variable Vergütungszahlung
Verletzt die Arbeitgeberin schuldhaft ihre Pflicht zur Festsetzung der Berechnungsbasis und der Höhe der als „Provision“ bezeichneten variablen Vergütung des Arbeitnehmers, sind sowohl der Schaden als auch die Schadenshöhe durch das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu bestimmen (§ 287 Abs. 1 ZPO). Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen (Ansatz von 100 %). [i]Zur Ermessenstantieme für Vorstandsmitglieder Bosse, NWB 7/2020 S. 475
Einem Arbeitnehmer steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sich die Arbeitgeberin im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, dem Arbeitnehmer unter der Bedingung einen Bonus zu zahlen, dass dieser die vereinbarten oder vorgegebenen Ziele erreicht, und eine Vereinbarung der Arbeitsvert...