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PiR Nr. 9 vom Seite 308

Gewinnabführungsvertrag im IFRS-Konzernabschluss

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die MU AG hält 80 % der Anteile an der TU AG. Mit Rechtswirkung zum schließen die Gesellschaften einen Gewinnabführungsvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab ab.

  • Der Vertrag sieht für außenstehende Aktionäre der TU gem. § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG eine an den Ertragsaussichten der TU bemessene feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende) von 200 T€ p. a. vor.

  • Außerdem erhalten die außenstehenden Aktionäre nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 AktG das Recht auf „Umtausch“ in eine bestimmte Anzahl von Aktien der MU AG. Von diesem Umtauschrecht macht kein Aktionär Gebrauch.

II. Fragestellung

Wie ist der Gewinnabführungsvertrag zum und zu den Folgestichtagen im IFRS-Konzernabschluss der MU abzubilden (Auf- oder Abzinsungen sind aus Vereinfachungsgründen zu vernachlässigen)?

III. Lösungshinweise

1. Umtauschrecht der Minderheitsaktionäre

Die Stillhalterposition aus dem Umtauschrecht ist zum nicht zu bilanzieren, da sie den Tausch einer festen Anzahl von Aktien der TU gegen eine feste Anzahl von Aktien der MU betrifft (IAS 32.16(b)). Erst mit Ausübung des Umtauschrechts kommt es im Konzernabschluss zu einer Verschiebung zwischen Mehrheitsanteilen und nicht beherrschende...

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