Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.04.2020 VI R 44/17, BBK 18/2020 S. 859

Steuerrecht | Zufluss einer Tantieme für beherrschenden Geschäftsführer bei verspäteter Feststellung des Abschlusses

Der fiktive Zufluss einer Tantieme für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht vor der Fälligkeit des Tantiemeanspruchs angenommen werden. Ist die Tantieme nach der Tantiemevereinbarung einen Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig, kommt es erst einen S. 860Monat nach der Feststellung zum fiktiven Zufluss. Dies gilt auch dann, wenn der Jahresabschluss verspätet festgestellt wird.

Im [i]Tantieme wurde erst im Januar 2010 fällig Streitfall wurde der Jahresabschluss für 2008 im Dezember 2009 festgestellt. Das Finanzamt ging von einem fiktiven Zufluss der Tantieme im Jahr 2009 aus. Dem widersprach der BFH: Nach der Tantiemevereinbarung sollte die Tantieme einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig sein; die Fälligkeit konnte somit erst im Januar 20...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen