Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Darstellung der umsatzsteuerlichen Problematik von (unechten) Zuschüssen
Worauf ist bei Kooperationen mit Kommunen oder der Übernahme kommunaler Aufgaben zu achten?
Gemeinnützige Organisationen stehen heutzutage vielfach in „geschäftlicher Beziehung“ zur öffentlichen Hand, jedoch wird der Grundsatz des Leistungsaustauschs hierbei oftmals nicht beachtet. Auch Zuschüsse von Kommunen etc. können steuerbar sein, wenn sich Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen. Die Problematik an sich ist nicht neu, jedoch nehmen die Sachverhalte insbesondere im Bereich der Übernahme ehemals kommunaler Aufgaben durch gemeinnützige Organisationen zu. Nachfolgender Artikel widmet sich den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten und stellt den Versuch dar, sowohl die klassischen Fallstricke als auch den Beratungsbedarf mit Hilfe einiger ausgewählter Gerichtsurteile aufzuzeigen.
I. Ausgangssituation
Gemeinnützige Organisationen stehen heutzutage vielfach in „geschäftlicher Beziehung“ zur öffentlichen Hand (Städte, Gemeinden, Landkreise etc.) und zwar entweder, weil sie (auch) durch Zuschüsse ihre satzungsmäßigen Zwecke finanzieren oder (zunehmend) kommunale Aufgaben übernehmen und hierfür einen Zuschuss bekommen.
Nachdem ehemals in Abschnitt 150 Abs. 8 UStR a.F geregelt war, dass in „Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf Grundlage des Haushaltsr...