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Steuerrecht | Nicht steuerbarer Veräußerungsgewinn erhöht nicht das fiktive Kapitalkonto i. S. von § 15a EStG
Bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft erhöht ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft wird, nicht das sog. fiktive Kapitalkonto i. S. von § 15a EStG. Damit erhöht sich für die Kommanditisten auch nicht das Ausgleichsvolumen für Verluste.
Eine [i]GmbH & Co. KG erzielte Veräußerungsgewinn nach Ablauf der Spekulationsfrist im Immobilienbereich tätige GmbH & Co. KG erzielte mangels gewerblicher Prägung i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG. Im Jahr 2015 verkaufte sie ein Erbbaurecht, das sie 1999 erworben hatte, mit Gewinn i. H. von ca. 2,1 Mio. €. Den Verkaufserlös buchte sie auf dem Darlehenskonto. Sie beantragte, dass der Gewinn die Kapitalkonten der Kommanditisten anteilig erhöht, so dass der laufende Verlust ausgleichsfähig und nicht lediglich v...