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BFH 29.04.2020 XI R 3/18, IWB 17/2020 S. 684

BFH | Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte

Der Kläger war Volkswirt und erbrachte Beratungsleistungen an verschiedene Projektpartner. Im einem Fall erbrachte er diese Leistungen an einen in Deutschland ansässigen Nichtunternehmer (W). Für die hierzu im Drittland X zu verrichtenden Arbeiten stellte ihm die dortige Industrie- und Handelskammer aufgrund einer Vereinbarung mit W in X Büroräume zur Verfügung, ebenso eine lokale Koordinatorin, die den dienstlichen Weisungen des Klägers zu folgen hatte. Der Kläger rechnete ohne Steuerausweis ab; nach Meinung des Finanzamtes zu Unrecht.S. 685

Der BFH [i]EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Kokott v. 15.5.2014 in der Rechtssache C-605/12 „Welmory“ unter http://go.nwb.de/638jvwar dagegen der Ansicht, dass der Kläger jedenfalls in dem oben genannten Sachverhalt seine Leistung von einer Betriebsstätte im Drittland X aus erbracht hatte, wo sich auch der Leistungsort befand. Hierzu zog er die Ausfüh...

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