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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 1272/18

Gesetze: EnergieStG § 54 Abs. 1, EnergieStG § 2 Abs. 3

Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG

Aufteilung der in einem Fernwärmenetz entstehenden Übertragungsverluste bei Einspeisung thermischer Energie durch mehrere Anlagenbetreiber

Leitsatz

1. Einem Energieversorgungsunternehmen steht nach § 54 Abs. 1 EnergieStG grundsätzlich auch für diejenigen Energieerzeugnisse ein Entlastungsanspruch zu, die von ihm zusätzlich zum Ausgleich von Wärmeverlusten in dem von ihm betriebenen örtlichen Fernwärmenetz verheizt und als Eigenverbrauch geltend gemacht werden.

2. Speisen neben dem Netzbetreiber auch andere Anlagenbetreiber Wärme in das Fernwärmenetz ein, muss eine proportionale Aufteilung der Verlustmengen im Verhältnis der von den einzelnen angeschlossenen Anlagen jeweils eingespeisten Mengen an Wärmeenergie erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAH-57058

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.05.2020 - 11 K 1272/18

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