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Umsatzsteuer kompakt
Vorsteueranspruch aus Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen (BFH)
Verpflichtet sich ein Einzelhändler gegenüber einem anderen Unternehmer gegen eine Zahlung, auf neu geschaffenen Verkaufsflächen von diesem Unternehmer bezogene Produkte zum Verkauf anzubieten, liegt sowohl der für die Annahme eines Entgelts als auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung (Bereitstellung der Verkaufsflächen) und der hierfür von dem anderen Unternehmer geleisteten Zahlung vor.
Sachverhalt: Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms einer Einkaufsgenossenschaft zur Schaffung zusätzlicher Verkaufsflächen bei ihren Mitgliedern als nicht umsatzsteuerbare echte Zuschüsse oder als Bestandteil eines umsatzsteuerbaren und -pflichtigen Leistungsaustauschs.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Das FG der ersten Instanz () hat zu Recht entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus der Rechnung der X hat.
Verpflichtet sich X als E...