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Einkommensteuer: Veräußerung von Fußball-Tickets als privates Veräußerungsgeschäft
, BStBl 2020 II S. 258, NWB SAAAH-45707
Leitsätze
Eintrittskarten (hier: Champions League-Tickets) zählen zu den „anderen Wirtschaftsgütern“, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst auch Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, soweit sie nicht zu § 20 EStG gehören.
Champions League-Tickets sind keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.
Sachverhalt
Die Kläger haben in ihrer ESt-Erklärung für
das Jahr 2015 (Streitjahr) bei den privaten Veräußerungsgeschäften die
Anschaffung und Veräußerung von zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions
League 2015 in Berlin erklärt. Diese hatten sie, nachdem sie sich für einen
entsprechenden Erwerb registriert hatten, über die offizielle UEFA-Webseite im
April 2015 zugelost bekommen. Die Anschaffungskosten betrugen 330 €. Der
Kläger hatte ursprünglich geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu
besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets. Der Verkauf
erfolgte über eine Ticketplattform X im Mai 2015. Der ausbezahlte
Veräußerungserlös abzgl. Gebühren betrug 2.907 €.
Die Kläger gingen von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäf...