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Umsatzsteuerliche Organschaft - jetzt im Doppelpack beim EuGH
EuGH-Verfahren Rs. C-141/20 „Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH“ und Rs. C-269/20 „Finanzamt T“
In zwei Vorabentscheidungsersuchen wird der EuGH die Frage beantworten müssen, ob die deutsche Regelung zur Organschaft EU-rechtswidrig ist. Wenn dies bestätigt wird, könnten sich materiell erhebliche Folgefragen ergeben. Betroffene sollten daher prüfen, ob Umsatzsteuerveranlagungen mit Verweis auf diese anhängigen Verfahren offen gehalten werden können bzw. sollten.
I. Vorlagefragen der beiden BFH-Senate
Gem.§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, „wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist“. Die Vorschrift basiert auf Art. 11 MwStSystRL, wonach ein Mitgliedstaat „Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln“ kann. Nachdem der EuGH schon vor fünf Jahren ein bedeutsames Grundsatzurteil zur Rechtsformneutralität der umsatzsteuerlichen Organschaft gefällt hat (Eingliederungsmöglichkeit einer Personengesellschaft bejaht, „Larentia + Mine...