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NWB EV 9/2020 S. 322

Erbschaftsteuer – Junges Verwaltungsvermögen: Aktivtausch, Umschichtung und Verschmelzung (BFH)

Der BFH hat in fünf Urteilen v.  (veröffentlicht am ) die restriktive Auffassung der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichte zum jungen Verwaltungsvermögen bei der Umschichtung von Wertpapieren bestätigt.

Strittige Rechtsfrage zum jungen Verwaltungsvermögen

Nach § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a. F. gehört Verwaltungsvermögen nicht zum begünstigten Vermögen, wenn es dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (sogenanntes „junges Verwaltungsvermögen“). Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Wertpapiere oder an Dritte vermietete Grundstücke.S. 323

Den Urteilen des BFH lagen Sachverhalte zugrunde, in denen sich im übertragenen begünstigten Vermögen (Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften) u. a. Wertpapiere befanden, die innerhalb von zwei J...

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