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Erbschaftsteuer – Wohnimmobilien als begünstigtes Betriebsvermögen i. S. des Erbschaftsteuerrechtes (FG)
Sachverhalt
A und B sind Gesellschafter einer Komplementär-GmbH und Erben (Söhne und zugleich Kläger 2 und 3) der Frau S, die am verstarb. S war alleinige Kommanditistin der KG. Die KG war ein Wohnungsvermietungsunternehmen und besaß 40 Wohnungen zzgl. Garagen auf vier Grundstücken in der Stadt C. Die Kommanditistin S hatte keinerlei Geschäftsführungsbefugnisse in der GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft selber hatte keine Mitarbeiter. Die KG war Teil des Firmenverbundes der Familie S, welcher mehrere 100 Wohnungen umfasste. Der überwiegende Teil der Wohnungen des Firmenverbundes gehörte der S-GbR, welche 50 Mitarbeiter und ein Lohnaufkommen von 540.000 € p. a. hatte und die Wohnungen der KG mitverwaltete nebst zugehörigen Nebentätigkeiten. Zum wurde...