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BFH 14.01.1998 IV B 48/97

Gewerbesteuer; | Gewerbesteuerpflicht für selbständige Apotheker?

Mit Beschl. v. - IV B 48/97 stellt der BFH fest, daß eine selbständige Apothekerin ein gewerbliches Unternehmen i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG betreibt und keinen freien Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 EStG ausübt. Weiter wird - ohne eigene Begründung - entschieden, daß trotz der ,,eindrucksvollen Begründung'' (so Schwendy, INF 1998, 33, 34) des Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen FG durch den Einzelrichter (Beschl. v. - IV 317/91, Az. des BVerfG: 1 BvL 23/97; vgl. NWB Aktuelles 47/97) eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO nicht in Betracht komme. Die Apothekerin erhält auch keinen Änderungsbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk wegen der schwebenden Verfassungsfrage, ob die Gewerbeertragsteuer allgemein noch haltbar ist, obwohl die FinVerw diese Rechtsschutzchance bundesweit eröffnet (Erl. v...BStBl I 1014

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