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BMF 21.08.2020 IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007, IV C 6 - S 2134/19/10007 :003, BBK 17/2020 S. 812

Steuerrecht | BMF zum Betriebsausgabenabzug für eine TSE und Vereinfachungsregelung

Das BMF äußert sich zur steuerlichen Behandlung der Kosten für die erstmalige Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Kassen gem. § 146a AO.

Hervorzuheben ist insbesondere die Vereinfachungsregelung: Das BMF beanstandet es [i]Betriebsausgabenabzug in voller Höhenicht, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung vorhandener Kassen mit einer TSE und für die einheitliche digitale Schnittstelle in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Wird von der Vereinfachungsregelung kein Gebrauch gemacht, gilt:

  • Die [i]TSE ist selbständiges Wirtschaftsgut TSE stellt ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, das nicht selbständig nutzbar ist. Mangels selbständiger Nutzbarkeit handelt es sich nicht um ein GWG i. S. von § 6 Abs. 2, Abs. 2a EStG. Zu unterscheiden ist, ob die TSE fest eingebaut wird:

    • Wird...

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