Abgrenzung zwischen Darlehensvertrag und Bestechungsgeldern im Schrotthandel
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen Darlehen und sonstigen Einkünften aus Bestechungsgeldern im Schrotthandel. Im Streitfall verneinte
das Gericht das Vorliegen sonstiger Einkünfte, weil der fraglichen Zahlung ein Darlehensvertrag zugrunde lag und sie nicht
in bar, sondern durch Banküberweisung erbracht wurde, und weil sie keine Gegenleistung für eine Ausweitung der Liefermenge
der Firma des Zahlenden darstellen konnte, weil dieser als Scheinfirma ohne eigenen Geschäftsbetrieb eine Ausweitung der Liefermenge
nicht möglich war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 1400 Nr. 22 RAAAH-56502
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