BPatG Urteil v. - 2 Ni 14/17 (EP), verb. mit 2 Ni 20/17 (EP)
Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem Kommunikationssystem" – zur unzulässigen Erweiterung – zur Patentfähigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten, europäischen Patents 2 294 737 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der europäischen Priorität EP 08 008 539 vom 6. Mai 2008 am 2. April 2009 international unter der Nummer PCT/EP2009/002422 mit der Benennung EP unter Nennung der Bundesrepublik Deutschland als Bestimmungsland von der P… angemeldet und mit der WO2009/135 574 A1 am 12. November 2009 offengelegt wurde. Das in der Verfahrenssprache Englisch am 7. November 2012 mit der Bezeichnung „Control channel signalling for triggering the independent transmission of a channel quality indicator“ mit der EP 2 294 737 B1 veröffentlichte Patent wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 60 2009 011 031.4 geführt und umfasst 2 selbständige (Patentansprüche 1 und 9) und 13 auf diese selbständigen Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogene Unteransprüche. Eine deutsche Übersetzung des Patents wurde nicht veröffentlicht.
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