Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von in Luxemburg gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben im Inland:
Ist die mit Gesetz vom (BGBl I 2018, 2338) eingeführte Rückausnahme des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG dahingehend auszulegen, dass mit dem in Nr. 1 Buchstabe c der Vorschrift normierten Tatbestandsmerkmal „keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ durch den Beschäftigungsstaat die Abzugsfähigkeit der Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte gemeint ist?
Verstößt die Nichtberücksichtigung der anteiligen Vorsorgeaufwendungen in Gestalt der Pflegeversicherungsbeiträge gegen Unionsrecht?
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