Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung; | Überbestand an Wirtschaftsgebäuden bei Vorhandensein einer Reithalle (§ 41 BewG)
Der zur Berechnung eines Zuschlags nach § 41 BewG wegen Überbestands an Wirtschaftsgebäuden bei Vorhandensein einer Reithalle sieht für das Bewertungsverfahren (Abschn. IV.4) vor, daß für die Ermittlung des Pensionspreises auf Feststellungszeitpunkte nach dem 1. 1. 1994 der Wert unter Anwendung des maßgeblichen Indexes auf das Wertniveau zum zurückzuführen ist. Der Index beträgt zum 1. 1. 1994 340 und stellt einen Mittelwert aus Mietpreisindex und Bauindex dar ().