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Überbrückungshilfe: Antragsfrist verlängert
Die WPK hat auf ihrer Webseite darüber informiert, dass die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen um einen Monat bis zum verlängert wird. Die Umsetzung soll über eine Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Ländern erfolgen. In den FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wurde bei der Frage 3.5 bereits eine entsprechende Aktualisierung vorgenommen.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/zdyf5.
Die FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe stehen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zur Verfügung.