Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG)
Auf die Frage, ob Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen (sog. Dread-Disease-Versicherungen) zu den Lebensversicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG gehören, hat das wie folgt Stellung genommen: Es bestehen keine Bedenken, Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen als Lebensversicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzuerkennen, wenn sie einen ausreichenden Mindesttodesfallschutz, wie er im (BStBl I 36; NWB EN-Nr. 338/96) festgelegt ist, enthalten und der Versicherungsfall auf die folgenden Erkrankungen beschränkt ist, die gegenüber der Versicherung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind: Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenve...