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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge
(1) Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Stpfl. wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (Anschluss an NWB CAAAE-39305, BStBl 2013 II S. 572 = Kurzinfo StuB 2013 S. 554 NWB ZAAAE-40861). (2) Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Das gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichen der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden (Bezug: § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 ...