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Verfahrensgegenstand bei Ergehen mehrerer Änderungsbescheide während des Revisionsverfahrens
(1) Ergehen innerhalb des Revisionsverfahrens mehrere Änderungsbescheide, wird der jeweils letzte zum Gegenstand des Verfahrens. Eine durch den Erlass eines ersten Änderungsbescheids (Abhilfebescheids) zunächst eingetretene Erledigung der Hauptsache kann durch den Erlass eines weiteren Änderungsbescheids wieder entfallen. (2) Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10.1. des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (Anschluss an NWB UAAAG-97789, BStBl 2018 II S. 781 = Kurzinfo StuB 2018 S. 832 NWB FAAAG-99576, und X R 2/17 NWB BAAAG-97778, BFH/NV 2018 S. 1286; Bezug: § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs....