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Abgabenordnung | Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß
Das entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes. Nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO ist in dem Fall, dass eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Strittig war nun vor dem FG Münster ein Abrechnungsbescheid, in welchem auch Säumniszuschläge zum Ansatz kamen. Hiergegen wehrte sich der Steuerpflichtige und vertrat die Auffassung, dass die Säumniszuschläge nach der BFH-Rechtsprechung neben dem Druckcharakter auch einen Zinscharakter aufweisen würden. Der Zinsanteil sei jedoch angesic...