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FinMin Mecklenburg-Vorpommern 19.12.1995 IV 310 S 2337 25/92
Einkommensteuer; | Pauschalierung des Werbungskostenersatzes bei Verwaltungsangehörigen im Außendienst
Nach dem kann den im Außendienst tätigen Verwaltungsangehörigen ein Steuerfreibetrag von 60 DM monatlich gewährt werden. Mit diesem Pauschbetrag sollen vor allem Verpflegungskosten (sog. Zehrgelder) berücksichtigt werden, die vom Reisekostenrecht nicht erfaßt werden und somit nicht nach § 3 Nr. 13 EStG 1990 steuerfrei erstattet werden können (für Dienstreisen und Dienstgänge bis zu 6 Stunden). An dieser Auffassung kann nach dem JStG 1996 (§ 4 Abs. 5 i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG 1996) nicht mehr festgehalten werden ().