Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Sie war in der Zeit vom 1. September 1990 bis zum 30. Juni 2005 für den T e. V., einer A, tätig. Seit dem 1. April 1987 war sie als Studentin an der Technischen Universität immatrikuliert. Zum 1. Oktober 1995 wechselte sie das Studium und studierte nunmehr an der Fachhochschule für Wirtschaft B. (Erst) ab dem 1. Juni 2003 führte der Te. V. Pflichtbeiträge an die Beklagte als Rentenversicherungsträger ab. Am 2. Mai 2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet. Es endete am 9. Februar 2009.
Fundstelle(n): YAAAH-56099
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2020 - L 1 BA 45/19
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.