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Auswirkungen des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich
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Kurzbeschreibung: Wir beschreiben die Auswirkungen des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28 vom wurde auf den Seiten 1248 ff. das
Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze
vom
verkündet. Das Gesetz ist als Anlage beigefügt.
Das Gesetz enthält angesichts der zunehmenden Digitalisierungswege und – möglichkeiten unter anderem zahlreiche Regelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen.
Nachfolgend stellen wir die sich mit dem Gesetz ergebenden Änderungen im Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich dar, allerdings ohne solche Änderungen, die im Wesentlichen redaktioneller Natur sind oder keine nennenswerten inhaltlichen Abweichungen zum bisherigen Recht darstellen.
1. Änderungen in den Meldeverfahren (Artikel 1 und 26 – §§ 28a ff. SGB IV, DEÜV)
Elektronische Anforderung von Daten zur Anlage eines Arbeitgeberkontos
Als Reaktion auf eine erstmalige Anmeldung eines Arbeitgebers versenden Einzugss...