Kindergeldanspruch für ein in Israel die Grundschule besuchendes und dort mit Mutter und Bruder lebendes Kind
leichtfertige Steuerverkürzung durch Verschweigen eines zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führenden Umstands
Eintritt des Taterfolgs
Leitsatz
1. Bei Kindern, die zum Zwecke der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung auswärtig untergebracht sind, reicht es für einen
Inlandswohnsitz nicht aus, wenn die elterliche Wohnung dem Kind weiterhin zur Verfügung steht. Es muss, um einen inländischen
Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch
das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor
auch als seine eigene betrachtet (hier verneint für die Tochter des Klägers, die seit ihrer Einschulung in eine israelische
Grundschule mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in Israel lebte).
2. Der Taterfolg einer durch das Verschweigen eines zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führenden Umstands begangenen leichtfertigen
Steuerverkürzung tritt nicht laufend mit jeder monatlichen Auszahlung, sondern erst mit der letzten aufgrund des Verschweigens
unberechtigt erhaltenen Auszahlung ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PStR 2021 S. 99 Nr. 5 HAAAH-56005
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.06.2020 - 7 K 7013/18
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