Ermittlung des Wertes der
Bereicherung bei einer gemischten Schenkung - keine Differenzierung
nach Leistungsauflagen und Nutzungs-/Duldungsauflagen Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach §
14 Abs. 2 BewG
Leitsatz
1. Der Wert
der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des
Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts
der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine
Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen
andererseits ist nicht erforderlich.
2. Nicht nur bei der Ermittlung
des Kapitalwerts von Nutzungs-/Duldungsauflagen, sondern auch bei
Leistungsauflagen ist eine Kürzung nach § 14 Abs. 2 BewG vorzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 50 DStRE 2021 S. 154 Nr. 3 NWB-EV 2020 S. 326 Nr. 9 UVR 2020 S. 332 Nr. 11 DAAAH-55993
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 27.05.2020 - 3 K 122/18
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