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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 122/18

Gesetze: BewG § 14 Abs. 2

Ermittlung des Wertes der Bereicherung bei einer gemischten Schenkung - keine Differenzierung nach Leistungsauflagen und Nutzungs-/Duldungsauflagen Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

Leitsatz

1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich.

2. Nicht nur bei der Ermittlung des Kapitalwerts von Nutzungs-/Duldungsauflagen, sondern auch bei Leistungsauflagen ist eine Kürzung nach § 14 Abs. 2 BewG vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 8 Nr. 50
DStRE 2021 S. 154 Nr. 3
NWB-EV 2020 S. 326 Nr. 9
UVR 2020 S. 332 Nr. 11
DAAAH-55993

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 27.05.2020 - 3 K 122/18

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