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Gesellschaftsrecht; | Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung (§ 37 GmbHG)
Ist der Gesellschafter einer GmbH zugleich deren Arbeitnehmer, so kann in seinem Arbeitsvertrag mit der GmbH wirksam vereinbart werden, daß zu seiner fristgerechten Kündigung die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist. Eine solche Regelung stellt keine unzulässige Beschränkung der Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers dar ( im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH zur OHG in BGHZ 38, 26, 33).