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BFH 19.12.1989 VIII R 8/88

Abgabenordnung; | Beschwerde gegen Billigkeitsentscheidung (§§ 234, 348, 349 AO)

Im Urt. v. - VIII R 8/88 schließt sich der BFH für den Fall der Billigkeitsentscheidung betr. den Verzicht auf Stundungszinsen der Rspr. des VI.Senats (Urt. v. - VI R 140/84, BStBl 1988 II 402) an, daß gegen Billigkeitsentscheidungen betr. den Verzicht auf Aussetzungszinsen die Beschwerde gegeben ist. Dies gilt auch dann, wenn die FinBeh die Entscheidung zugleich mit der Zinsfestsetzung in einem Bescheid getroffen hat.

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