Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-Steuersatzsenkung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2532Fremdbewirtschaftete Kantinen erhalten regelmäßig sog. Kantinenzuschüsse von Arbeitgebern, deren Mitarbeiter dort vergünstigt Mahlzeiten verzehren können. Finanzverwaltung und Finanzgerichte behandeln diese Zuschüsse unterschiedlich, entweder als Entgelt von dritter Seite für die Mahlzeit oder für eine eigenständige Leistung des Caterers an den Arbeitgeber. Werden Kantinenzuschüsse entsprechend der Ansicht der Finanzverwaltung behandelt, findet nunmehr im Zeitraum vom bis zum der ermäßigte Steuersatz Anwendung. Arbeitgeber könnten somit zumindest temporär ihre Kosten senken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Vorteil für Arbeitgeber – Kantinen: [i]Verpflegung der Mitarbeiter in Kantine zu vergünstigten PreisenViele Arbeitgeber bedienen sich fremdbewirtschafteter Kantinen, um die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern und neue Mitarbeiter zu gewinnen. Die für die Arbeitnehmer vergünstigten Preise resultieren dabei aus der Zahlung von sog. Kantinenzuschüssen seitens des Arbeitgebers an den Caterer.
Ermäßigte Steuersätze durch die Corona-Steuerhilfegesetze: [i]Rondorf, NWB 25/2020 S. 1838Durch die Corona-Steuerhilfegesetze findet der ermäßigte Steuersatz von 5 % vom bis zum