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BFH 09.12.1993 V R 108/91

Gesellschaftsrecht; | Vollbeendigung einer GmbH (§§ 60 ff. GmbHG; §§ 1, 2 LöschG)

Wurde eine GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, findet eine Vollbeendigung nicht statt, wenn sich nach der Löschung das Vorhandensein von Vermögen herausstellt, das der Verteilung unterliegt, oder wenn sich die Notwendigkeit sonstiger Abwicklungsmaßnahmen herausstellt ().

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