Online-Nachricht - Mittwoch, 12.08.2020

Wirtschaftsrecht | Thomas Cook: Bund überweist erste Ausgleichszahlungen (BMJV)

Im September und Oktober 2019 haben die deutschen Tochterunternehmen des internationalen Reiseveranstalter-Unternehmens Thomas Cook, die Thomas Cook International AG sowie die Tour Vital Touristik GmbH Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Die Bundesregierung hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt.

Hintergrund: Seit dem steht den Thomas-Cook-Kundinnen und Kunden ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.

Das BMJV teilt nun mit:

  • Der Bund hat mit der Auszahlung der freiwilligen Ausgleichszahlungen an die betroffenen Pauschalreisenden begonnen. Einige Pauschalreisende haben die Ausgleichzahlungen in den vergangenen Tagen bereits erhalten. Weitere Auszahlungen werden in den nächsten Tagen und Wochen kontinuierlich erfolgen.

  • Kundinnen und Kunden der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, die sich auf dem Thomas-Cook-Bundportal registriert und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, jedoch noch keine Ausgleichszahlung erhalten haben, werden gebeten, zu beachten, dass die Bearbeitungszeit im Einzelfall variieren kann.

  • Kundinnen und Kunden der Tour Vital Touristik GmbH werden in den nächsten Tagen, wenn nicht bereits erfolgt, die angekündigten PIN-Nummern erhalten, um die Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung fortsetzen zu können. Kundinnen und Kunden der Thomas Cook International AG mit dem Sitz in der Schweiz werden um Verständnis gebeten, dass sich der PIN-Versand für die Fortsetzung des Anmeldeverfahrens aufgrund des grenzüberschreitenden Sachverhalts in der aktuellen Pandemielage verzögert.

  • Betroffene Pauschalreisende, die sich noch nicht auf dem Thomas-Cook-Bundportal registriert haben, werden aufgerufen, dies nachzuholen. Für die freiwillige Ausgleichszahlung ist neben der Anmeldung beim zuständigen Insolvenz- bzw. Konkursverwalter und der Zurich-Versicherung (KAERA) auch die Anmeldung im Thomas-Cook-Bundportal erforderlich.

  • Anmeldungen werden bis zum entgegengenommen.

Hinweis

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

Quelle: BMJV online (JT)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-55702