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Beamtenverhältnis | Vorzeitiges Ende eines Sabbatjahres
Die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie genügen regelmäßig nicht als Grund dafür, ein sog. Sabbatjahr vorzeitig zu beenden.
Das Gericht hat die erstinstanzlichen Eilentscheidungen bestätigt, wonach der – nach der maßgeblichen Vorschrift des Landesbeamtenrechts erforderliche – besondere Härtefall, in dem einem Beamten die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist, jeweils nicht vorliege. Es reiche [i]Stier, NWB 26/2018 Beilage 2 S. 3nicht aus, dass die Antragsteller ihre Weltreise nicht wie geplant hätten fortsetzen können. Lehrkräften in Freistellungsphasen sei es zumutbar, ihre privaten Lebensverhältnisse an den pandemiebedingten Einschränkungen auszurichten, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in großen Teilen zudem nicht mehr bestünden.