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NWB 33/2020 S. 2450

Mindestlohn | Anpassungen bis 2022

Die Mindestlohnkommission hat ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Sie hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen: zum auf 9,50 €, zum auf 9,60 €, zum auf 9,82 € und zum auf 10,45 € jeweils brutto je Zeitstunde. In der Begründung heißt es, die Anpassung lasse laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 hätten die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Re...

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