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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 210/14

Gesetze: ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 3

Nachweis für das Bestehen einer Mindestbeteiligung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Erbschaftsteuergesetz

Leitsatz

  1. Dafür, ob der Erblasser oder Schenker die Mindestbeteiligung des § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErStG erfüllt, ist nach der Summe der dem Erblasser oder Schenker unmittelbar zuzurechnenden Anteile und der Anteile weiterer Gesellschafter zu bestimmen, wenn der Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sind, über die Anteile nur einheitlich zu verfügen oder ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen und das Stimmrecht gegenüber nichtgebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben.

  2. Stimmrechtsbindungsverträge, mit den sich Gesellschafter untereinander verpflichten ihr Stimmrecht in der Gesellschaft nicht frei, sondern in einem bestimmten Sinne auszuüben (Poolvereinbarungen), bedürfen keiner Form.

Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 217 Nr. 8
QAAAH-55500

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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 28.02.2014 - 1 V 210/14

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