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Gesellschaftsrecht; | Bestätigung der BGH-Rechtsprechung zur Haftung im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern
Das sog. Video-Urteil des BGH (BGHZ 115, 187; vgl. NWB F. 18 S. 3205 ff.), das den Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH in entsprechender Anwendung des § 303 AktG einer persönlichen Ausfallhaftung für Gesellschaftsschulden unterwirft (Haftung im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern) läßt nicht erkennen, daß sich der BGH aus der Rolle des Normanwenders in die einer Norm setzenden Instanz begeben haben könnte und objektiv nicht bereit gewesen wäre, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen. Das vom BGH aufgestellte Haftungskonzept hält sich noch innerhalb der Wertungen des geltenden Gesetzes. Wie der BGH die Haftung der Konzernspitze im einzelnen ausgestaltet, in welcher Weise er die Darlegungs- und Beweislast verteilt und ob und unter welchen Voraussetzungen er auch den Gesell...