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Track 11 | Buchführung: Auch eine Hosentasche gilt bei einem bilanzierenden Einzelunternehmer als Kasse
Wenig überraschend hängt die Erfassung von Kasseneinnahmen nicht davon ab, dass es tatsächlich eine Kasse im herkömmlichen Sinne gibt. Laut FG Hamburg stellt bei einem bilanzierenden Einzelunternehmer die Hosentasche eine Kasse dar, wenn er die Bareinnahmen dort einsteckt. Werden die Beträge anschließend privat verwendet, muss im Kassenbuch neben der Einnahme sogleich eine Entnahme in gleicher Höhe eingetragen werden.
Das erste Urteil, das wir in diesem Monat ausgewählt haben, mutet auf den ersten Blick etwas skurril an. Die Entscheidung des FG Hamburg lässt sich nämlich in einem Satz so zusammenfassen: Auch eine Hosentasche gilt bei einem bilanzierenden Einzelunternehmer als Kasse, wenn dieser seine Bareinnahmen dort hineinsteckt.
Es ging um einen Bushändler, der Umsätze i. H. von circa 2,3 Millionen € erklärte, aber nur unzureichende Kassenaufzeichnungen hatte. Der Umsatzsteuer-Sonderprüfer erhöhte die Umsätze daher um einen Sicherheitszuschlag von 5 %. Die Mehrsteuern betrugen rund 22.000 €. Der Unternehmer machte geltend, er verfüge über keine Kasse und müsse daher auch kein Kassenbuch führen. Es genüge, dass er Ausgangsrechnungen schreibe. Er lass...