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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 06 | Doppelbesteuerungsabkommen: Neuer Vordruck für Sitzbescheinigungen bei Personengesellschaften

Bei einer Personengesellschaft kann die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen für jeden Gesellschafter zu einem erheblichen Aufwand führen. Wird eine Sammel-Ansässigkeitsbescheinigung auf den Namen einer Personengesellschaft beantragt, ist daher – so die OFD NRW – zu prüfen, ob der Personengesellschaft stattdessen mit der Ausstellung einer Sitzbescheinigung gedient ist. Hierfür wurde ein bundeseinheitliches Muster entwickelt.

Für Personengesellschaften kann grundsätzlich keine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Nur nach wenigen Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Personengesellschaft nämlich selbst abkommensberechtigt. Wie die OFD Nordrhein-Westfalen jetzt mitgeteilt hat, kann allerdings eine sog. Sitzbescheinigung erteilt werden. Hierfür wurde ein bundeseinheitliches Muster entwickelt.

Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn ein Steuerpflichtiger ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielt, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Häufig verlangt der ausländische Staat dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit, wenn im Ausla...

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