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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 19 | Kindergeld: Verlängerung bei Behinderung nur bei Einschränkungen vor Erreichen der Altersgrenze

Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist dabei aber, dass die Behinderung vor der Altersgrenze eingetreten ist. Wie der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt hat, reicht es nicht aus, wenn vor Erreichen der Altersgrenze eine Behinderung zwar droht, aber noch nicht eingetreten ist.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld. Betroffen sind die Eltern behinderter Kinder.

Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt aber, wenn ein Kind wegen einer körperlichen, einer geistigen oder einer seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist dabei aber, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Wie der III. Senat des BFH jetzt klargestellt hat, reicht es nicht aus, wenn vor dem Erreichen der Altersgrenze eine Behinderung zwar droht, sie aber noch nicht eingetr...

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