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Track 13 | Bilanzierung: Zugehörigkeit einer Kapitalbeteiligung zum Sonderbetriebsvermögen II
Die Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II setzt nach einem jüngst veröffentlichten BFH-Urteil voraus, dass die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur Personengesellschaft keinen anderen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält. Darin unterscheidet sich die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen einer Einzelunternehmung.
Der IV. Senat des BFH hat aktuell unterstrichen: Die Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur Personengesellschaft keinen anderen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält.
Es gelten also andere Regeln als bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens. Hier ist es lediglich erforderlich, dass zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Betrieb des Anteilseigners eine intensive und nachhaltige Geschäftsbeziehung besteht, die sich für den Gewerbebetrieb als erheblich vorteilhaft erweist.
Bei einem Umsatzant...