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OLG Hamm 12.11.1992 15 W 266/92

Handelsrecht; | Löschung einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit (§ 2 LöschG)

Ist eine Kapitalgesellschaft (wegen Vermögenslosigkeit) gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht worden, so kann diese Eintragung im Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG nur beseitigt werden, wenn die Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht. Ein solcher Verfahrensmangel liegt vor, wenn die Löschungsankündigung entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 LöschG dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft nicht förmlich zugestellt worden ist. Aufgrund eines solchen Verfahrensmangels ist in dem Amtslöschungsverfahren erneut sachlich zu prüfen, ob die Gesellschaft bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidung vermögenslos ist. Eine Gesellschaft ist dann nicht vermögenslos, wenn Forderungen gegen Dritte nicht nur rechtlich bestehen, sondern auch tatsächlich durc...

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