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Umsatzsteuer | Anwendungsfragen des § 2b UStG
Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zu Anwendungsfragen des § 2b UStG und ändert den UStAE ( NWB OAAAH-53360). § 2b UStG befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Einordnung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Finanzverwaltung ergänzt hierzu aktuell den UStAE, beispielsweise bei Kreishandwerkerschaften, das Betreiben von Parkscheinautomaten, Wein-Prämierungen u. v. m.