KAG H § 17
Dritter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am in Kraft. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAH-54993
1Anm. d. Red.: Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom (GVBl S. 225). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.