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KAG H § 17

Dritter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 17 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am in Kraft. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAH-54993

1Anm. d. Red.: Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom (GVBl S. 225). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.