Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau

Vermögensgesetz; | zivilrechtliche Natur der Unterlassungspflicht aufgrund der Verfügungsbeschränkungen des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG

Die Vorschriften des VermG sind, je nachdem, für welche Rechtsbeziehungen sie Regelungen treffen, zu einem Teil, dem Großteil, öffentlich-rechtlicher Natur, zum anderen Teil zivilrechtlicher Natur. Entgegen der Auffassung des ZIP 1992, 211) stellt § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG eine zivilrechtliche Pflichtnorm, nicht aber eine öffentlich-rechtliche Befugnis für ein behördliches Einschreiten gegen den Verfügungsberechtigten und auch nicht eine öffentlich-rechtliche Anspruchsnorm für einen Anspruch des Berechtigten gegen den Träger der zuständigen Behörde auf behördliches Einschreiten gegen den Verfügungsberechtigten dar (BG Dresden, Beschl. v. - II S 23/92, DB 1992, 1238).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen